Das Rheinbacher Modell- Integration durch Arbeit

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Integration durch Arbeit Flüchtlinge in Rheinbach nicht nur willkommen zu heißen, sondern sie auch zu integrieren, dieses Ziel hat sich der Flüchtlingshelferkreis Rheinbach (FHKR) gesetzt. Auf Initiative von Gert-Uwe Geerdts wurde die Arbeitsgruppe „Integration durch Arbeit“ (IdA) gegründet. Ziel ihrer Arbeit war und ist, die Rheinbacher Gewerbetreibenden dafür aufzuschließen, Praktikums- und Ausbildungsplätze für junge Geflüchtete anzubieten. In einer Veranstaltung, zu der der Gewerbeverein unter seinem Vorsitzenden Oliver Wolf am 22.06.2016 zum Thema „Potentiale fördern“ Wege in Ausbildung und Beruf“ in das Rheinbacher Gründer – und Technologiezentrum eingeladen hatte, wurden die rechtlichen Voraussetzungen hierfür dargelegt. Bereits bei der Begrüßung von Bürgermeister Stefan Raetz wurde deutlich, wie wichtig es ist, die Chancen für den Arbeitsmarkt zu nutzen, die die vorhanden Potentiale der Flüchtlinge bieten. In ihrer Moderation hob Frau Dr. Alexandra Leipold, Projektleiterin der KAUSA – Servicestelle Bonn/Rhein-Sieg und Organisatorin der Veranstaltung, hervor, wie wichtig es für Unternehmen sein kann, die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Flüchtlinge zu nutzen, auch in Hinblick auf die Chancen, durch sie interkulturell neue Ideen aufgreifen zu können. KAUSA berät und informiert Selbstständige, Jugendliche und Eltern mit Migrationshintergrund rund um das Thema berufliche Bildung. Arbeitgeberlotsen Frau Dr. Leipold erläuterte das Rheinbacher Modell des Arbeitsgeberlotsen, das in Zusammenarbeit mit den Neuen Pfaden, dem FHKR, dem Jobcenter Meckenheim und der Stadt Rheinbach erarbeitet wurde. Diese Aufgabe wird künftig Gernolf Karrer in Zusammenarbeit mit Wolfgang Skodowski vom FHKR übernehmen. Karrer verfügt für diese Aufgabe bereits über gute Erfahrungen dank seiner bisherigen Tätigkeit bei den Neuen Pfaden. Er soll die Unternehmen individuell in einer Einzelberatung unterstützen, sie über die Förderungsinstrumente informieren und beim Ausfüllen von Anträgen unterstützen. „Ich nehme Ihnen den Bürokram ab“, betonte er. Auch während des Praktikums und der Ausbildung begleite er den Flüchtling. Die Vernetzung mit anderen Unternehmen und weiteren Akteuren der beruflichen Ausbildung solle dem wechselseitigen Informationsaustausch dienen. Willkommenslotsin der IHK Frau Dr. Leipold war es gelungen, die Willkommenslotsin der IHK, Frau Mona Kheir El Din als Referentin zu gewinnen, die über den rechtlichen Rahmen zur Durchführung von Praktika und Wege in die Ausbildung informierte. So können Flüchtlinge bereits ab dem vierten Monat nach ihrem Asylgesuch bei der Ausländerbehörde einen Antrag auf ein Praktikum oder eine Ausbildung stellen. Allerdings erfolgen vor der Erlaubnis noch eine Vorrangprüfung und eine Prüfung der Arbeitsbedingungen durch die Agentur für Arbeit in Bonn. Eine detaillierte Stellen- und Arbeitsbeschreibung könne das Verfahren allerdings beschleunigen. Ab dem 15. Monat nach dem Asylgesuch erfolge keine Vorrangprüfung mehr. Anerkannte Flüchtlinge seien den Deutschen gleichgestellt. So gebe es auch bei Mangelberufen keine Vorrangprüfung mehr. Orientierungspraktikum Auf die hohe Motivation der Geflüchteten wies Frau Kheir El Din hin, die kleine und mittlere Unternehmen zugutekämen, die unter Fachkräftemangel litten. Neben der bis zu sechswöchigen Hospitation sei der beste Einstieg in das Berufsleben nach ihrer Erfahrungen ein Orientierungspraktikum von bis zu drei Monaten ohne Bezahlung, ggf. mit freiwilliger Vergütung. Von Vorteil für die Einstiegsqualifizierung mit einer Förderung von 216 € durch die Agentur für Arbeit sei danach die sechs bis zwölfmonatige Vorbereitung auf die Ausbildung. Sie werde auf Antrag gewährt, wenn keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorausgegangen sei. Mit einem regulären Arbeitsvertrag erfolge die Übernahme in eine geregelte Beschäftigung mit tariflicher Vergütung, mindestens in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns. Sie verwies auf das Unterstützungsangebot der IHK, auch z.B. bei Konflikten, die manchmal durch sprachliche Missverständnisse entstünden. Versicherungsschutz Die für Unternehmen wichtigen Fragen des Versicherungsschutzes wurden in der anschlie- ßenden Diskussion beantwortet: Krankenversichert sind Hospitanten und Praktikanten als Asylbewerber über die Kommune und anerkannte Flüchtlinge über deren gesetzliche Krankenversicherung. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz besteht über die Berufsgenossenschaft des Betriebs, unabhängig ob ein Entgelt bezahlt wird oder nicht. Hospitanten und Praktikanten sind Mitarbeiter, die über die Haftpflichtversicherung des Betriebs versichert sind. Die IHK gibt Unterstützung beim Abschluss einer Praktikantenversicherung. Abschließend wünschte Bürgermeister Raetz, dass diese Impulsveranstaltung auf eine gute Resonanz bei den Rheinbacher Betrieben stößt und viele Flüchtlinge auf diese Weise schneller in die Gesellschaft und integriert werden können. Zu Recht hatte Frau Kheir El Din am Schluss zitiert: „Eine Gesellschaft entsteht nicht von selbst, sie muss von allen Menschen mitgestaltet werden!“ Flüchtlingshelferkreis Rheinbach Foto: KAUSA Servicestelle Bonn/Rhein-Sieg v.l. Gernolf Karrer, Dr. Alexandra Leipold