Besuch des Kreishauses und der Nebenstellen nur mit negativem Schnelltest oder Immunisierungsnachweis

Wer einen Termin im Kreishaus wahrnehmen möchte, benötigt dafür ab Montag, 17. Mai 2021, einen negativen Schnelltest. Diese Regelung gilt auch für die Außenstelle der Kreisverwaltung in Rheinbach, die Dienststelle in Sankt Augustin, die Außenstellen des Straßenverkehrsamtes in Meckenheim, die Jugendhilfezentren in Eitorf, Neunkirchen-Seelscheid und Meckenheim sowie für die Familien- und Erziehungsberatungsstellen des Rhein-Sieg-Kreises.

Der Schnelltest darf maximal 24 Stunden alt sein und das negative Testergebnis muss von einer zertifizierten Stelle bescheinigt worden sein. Selbsttests werden nicht anerkannt.

Kinder benötigen bis zum Schuleintritt keinen negativen Schnelltest. Die Testpflicht entfällt auch für alle diejenigen, die eine Immunisierung nachweisen können – entweder durch eine abgeschlossene Impfung oder eine Infektion mit dem Coronavirus.

Wichtig: Für den Besuch des Impfzentrums gilt keine Schnelltest-Pflicht. Ein Schnelltest wird aber empfohlen.

Die bisherigen Besuchsregeln gelten weiter. Das bedeutet, dass Besuche im Kreishaus und den Nebenstellen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind.

Bitte beachten Sie: Bringen Sie Ihre Terminbestätigung unbedingt mit zu Ihrem Termin. Ohne diese kann das Sicherheitspersonal Ihnen keinen Zutritt gewähren. Der Zugang ins Kreishaus ist nur durch den Haupteingang möglich. Hinweise, welche Eingänge in den Außenstellen zur Verfügung stehen, finden Sie in Ihrer Terminbestätigung.

Ganz wichtig: Wenn Sie das Kreishaus und die Außenstellen besuchen, müssen Sie mindestens eine medizinische Maske tragen. Selbstgeschneiderte Masken, Schals oder Multifunktionstücher reichen nicht aus! Ohne ausreichenden Schutz darf das Sicherheitspersonal Sie nicht hereinlassen.

Bitte nehmen Sie Ihren Termin – wenn möglich – ohne Begleitung wahr und berücksichtigen Sie unbedingt die Abstandsregeln, um sich und andere zu schützen.