Informationen zum Chancen-Aufenthaltsrecht

Seit dem 31. Dezember 2022 ist das Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht in Kraft. Hier werden Sie zu den Voraussetzungen informiert, um das Chancen-Aufenthaltsrecht zu bekommen. Außerdem erfahren Sie dort, was zu beachten ist, wenn Sie das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten haben.

Geänderte Zugangsregelung zum Integrationskurs

Wer hat Zugang zum Integrationskurs? (Stand: 01.02.2023)

  • Asylbewerbende unabhängig vom Herkunftsland und „Bleibeperspektive“ (Aufenthaltsgestattung nach §55 Abs. 1 AsylG)
  • das Asylverfahren darf noch nicht negativ abgeschlossen sein
  • Personen mit einem Aufenthaltstitel nach dem neuen „Chancenaufenthaltsrecht“ (§104c AufenthG)
  • Personen, die sich am Stichtag 31.10.2022 mindestens 5 Jahre geduldet, gestattet oder mit Auf-enthaltserlaubnis in Deutschland aufhalten (WICHTIG: Dieser Aufenthaltstitel muss zunächst bei der Ausländerbehörde beantragt und erteilt werden, danach ist eine Zulassung zum Integrationskurs möglich.)
  • Weiterhin haben wie bisher auch EU-Bürger sowie deutsche Staatsangehörige ohne ausreichende Deutschkenntnisse Zugang zum IK.

Weitere Infos (hier)

BaFin erleichtert Kontoeröffnung für Flüchtlinge aus dem ukrainischen Kriegsgebiet

Auf Basis der Aufsichtsmitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 7. April 2022 können Banken auch für die Flüchtlinge aus dem ukrainischen Kriegsgebiet ein Basiskonto eröffnen, die weder einen ukrainischen Reisepass noch eine mit Sicherheitsmerkmalen versehene ukrainische ID-Card besitzen und auch (noch) nicht über ein Ausweisersatzpapier verfügen, wie beispielsweise einen Ankunftsnachweis.

Näheres hier:

Hinweis der Siegburger Ausländerbehörde für Ukraine-Flüchtlinge

Die Ausländerbehörde teilte am 19.05.22 mit, dass die dreiwöchige Sonderaktion zur Registrierung von ukrainischen Flüchtlingen ausgelaufen ist und die dafür notwendigen zusätzliche PIK – Geräte an das Land NRW zurückgegeben worden sind. Die Ausländerbehörde selbst kann jetzt nur noch im reduzierten Maße Registrierungen vornehmen. Dies erfolgt im Rahmen von vereinbarten Terminen.

Die Ausländerbehörde bittet daher u.a. Flüchtlingshelfer darauf hinzuweisen, „dass eine Vorsprache zur Antragsstellung nach § 24 AufenthG und/ oder Registrierung im Ausländeramt des Rhein-Sieg-Kreises nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Für Terminanfragen und eine Einreichung von Antragsunterlagen steht weiterhin die E-Mail-Adresse ukraine@rhein-sieg-kreis.de zur Verfügung. Bei weiteren Fragen können sich sowohl Betroffene, als auch Helfer und beteiligte Institutionen an die eingerichtete Ukraine-Hotline der Kreisverwaltung 02241-13-3990 wenden.“

Bitte die Sprechzeiten des Sozialamts beachten!

Mit der Vielzahl der in Rheinbach lebenden ukrainischen Flüchtlinge, die durch die Stadt Rheinbach untergebracht werden und diejenigen, die Leistungen beziehen, sind die Vorsprachen im Team Asyl nachvollziehbar enorm angestiegen. Die Vorsprachen erfolgen durchgehend und ganztägig. Dies hat zur Folge, dass notwendige und dringend anstehende Arbeiten (wie z.B. die Vorbereitung der Rechnungsläufe für die Auszahlungen, Erlass von Leistungsbescheiden insbesondere für den Rechtskreiswechsel, Einzugs- und Umzugsbescheide etc.) derzeit gar nicht oder nur mit sehr vielen Unterbrechungen bearbeitet werden können.

Damit die Kollegen des Teams Asyl die aus- und anstehenden Arbeiten angehen können, wird gebeten, dass sich alle Beteiligten für Vorsprachen beim Team Asyl an den Öffnungszeiten des Sozialamtes orientieren oder vorab einen Termin vereinbaren.

Die Öffnungszeiten des Sozialamtes sind:

Montag:         08.00 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag:       08.00 Uhr – 12.00 Uhr

Mittwoch:           geschlossen

Donnerstag:   08.00 Uhr – 12.00 Uhr

14.00 Uhr – 15.30 Uhr

Freitag:                geschlossen

Selbstverständlich sind Vorsprache beim Team Asyl in akuten Krankheitsfällen zum Erhalt eines Krankenscheines bzw. von Neuankömmlingen zur Unterbringung auch außerhalb dieser Öffnungszeiten möglich.

Koordinierte Ukraine-Hilfe in Rheinbach

Das erklärte Ziel eines Treffens der wichtigsten Hilfsorganisationen in Rheinbach war, die Erfahrungen aus der Flüchtlingshilfe der vergangenen Jahren und aus den weitreichenden Hilfsmaßnahmen nach der Flutkatastrophe des letzten Jahres zu nutzen, um eine funktionierende Unterstützung für eintreffende Geflüchtete aus der Ukraine auf die Beine zu stellen. Auf Einladung des Flüchtlingshelferkreises und der Pallotti Hilfsgruppe trafen sich die Ehrenamtlichen mit Vertretern der Diakonie, des Georgrings, der FrauFam e.V. und Vertreterinnen der Stadt Rheinbach, um die vielfältigen Erfahrungen und Kompetenzen zu bündeln und die Herausforderungen gemeinsam zu schultern.

So habe die Stadtverwaltung Rheinbach unter Führung der Fachbereichsleiterin Frau Hoffmann inzwischen eine Koordinierungsstelle Ukraine für die Betreuung der ukrainischen Flüchtlinge eingerichtet. Unter der Telefonnummer 02226-917 555 und auf der Homepage der Stadt (https://www.rheinbach.de/cms121a/aktuelles/Ukraine-Hilfe/) können Hilfsangebote eingereicht, ankommende Kriegsvertriebene gemeldet und Auskünfte eingeholt werden.

Die ukrainischen Kriegsvertriebenen dürfen sich ohne ein Einreisevisum 90 Tage in Deutschland aufhalten. Eine Anmeldung bei der Ausländerbehörde in Siegburg wird schon vorher empfohlen. Viele werden über Erstaufnahmeeinrichtungen erfasst, jedoch werden wohl auch viele Menschen zunächst unangemeldet eintreffen, die aufgrund privater Initiative oder verwandtschaftlicher Beziehungen nach Rheinbach kommen. Deshalb bat die Verwaltung der Stadt Rheinbach dringend darum, eintreffende Gäste bei der Koordinationsstelle anzumelden, um bei Bedürftigkeit eine Versorgung der Menschen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz sicherzustellen. Dies stelle eine finanzielle Unterstützung, sowie eine angemessene Krankenversorgung und eine Anmeldung der Kinder an Schulen oder Kindergärten sicher.

Bei Sachspenden bat Frau Hoffmann um deutliche Zurückhaltung. Die Lager der Pallotti Gruppe sind nach wie vor gut gefüllt und werden bei Bedarf aus den Beständen der Helfer aus Meckenheim getauscht oder ergänzt. Für den akuten Bedarf werden entsprechende Listen erstellt, die dann von der Pallotti Gruppe aus dem Bestand zusammengestellt oder beschafft werden. Für Möbel- und Einrichtungsbedarf steht der Georgsring mit seinem Rheinbacher Lager in der Industriestraße 39 zur Verfügung.

Eine sprachliche Erstunterstützung wird der Flüchtlingshelferkreis anbieten. In Kleingruppen können erste Sprachkontakte mit der deutschen Sprache vermittelt werden. Darüber hinaus bieten zwei russisch sprachige Helferinnen ihre Hilfe bei notwendigen Übersetzungen an. Die in administrativen Angelegenheiten erfahrenen Bürokratielotsen des Helferkreises unterstützen Betreuer, Vertriebene und bei Bedarf die Stadtverwaltung bei jedweden behördlichen Erledigungen.

Allen Beteiligten kamen die anlässlich des Flüchtlingszustroms der Jahre 2015/2016 und der Flut im letzten Jahr gemachten Erfahrungen zugute. Sie waren sich sicher, dass mit Solidarität und Mitgefühl, kombiniert mit Pragmatismus, beherztem Zupacken und in einem aufeinander abgestimmten Vorgehen der verschiedenen Hilfsorganisationen auch diese große Herausforderung für Rheinbach gemeistert wird.

Ukraine-Hilfe – Wichtige Informationen für Bürgerinnen und Bürger

Für in Rheinbach untergebrachte ukrainische Kriegsflüchtlinge hat das Hilfswerk Lions-Club ein Spendenkonto eingerichtet:
Hilfswerk Lions-Club Rheinbach e.V., Raiffeisenbank Rheinbach Voreifel eG, IBAN 16 3706 9627 0048 0200 11, Stichwort: Ukraine-Hilfe

Die Bundesregierung hat wichtige Infos hier:

Die Stadtverwaltung hat eine „Koordinierungsstelle Ukraine“ eingerichtet. Diese ist zu erreichen unter:
Tel.: 02226 917-555 (erreichbar montags bis donnerstags von 8:00 – 12:00 und 14:00 – 15.30 Uhr und freitags von 8:00 – 12:00 Uhr)
E-Mail: ukrainehilfe@Stadt-Rheinbach.de

Näheres unter https://www.rheinbach.de/cms121a/aktuelles/Ukraine-Hilfe/

Besuch des Kreishauses und der Nebenstellen nur mit negativem Schnelltest oder Immunisierungsnachweis

Wer einen Termin im Kreishaus wahrnehmen möchte, benötigt dafür ab Montag, 17. Mai 2021, einen negativen Schnelltest. Diese Regelung gilt auch für die Außenstelle der Kreisverwaltung in Rheinbach, die Dienststelle in Sankt Augustin, die Außenstellen des Straßenverkehrsamtes in Meckenheim, die Jugendhilfezentren in Eitorf, Neunkirchen-Seelscheid und Meckenheim sowie für die Familien- und Erziehungsberatungsstellen des Rhein-Sieg-Kreises.

Der Schnelltest darf maximal 24 Stunden alt sein und das negative Testergebnis muss von einer zertifizierten Stelle bescheinigt worden sein. Selbsttests werden nicht anerkannt.

Kinder benötigen bis zum Schuleintritt keinen negativen Schnelltest. Die Testpflicht entfällt auch für alle diejenigen, die eine Immunisierung nachweisen können – entweder durch eine abgeschlossene Impfung oder eine Infektion mit dem Coronavirus.

Wichtig: Für den Besuch des Impfzentrums gilt keine Schnelltest-Pflicht. Ein Schnelltest wird aber empfohlen.

Die bisherigen Besuchsregeln gelten weiter. Das bedeutet, dass Besuche im Kreishaus und den Nebenstellen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind.

Bitte beachten Sie: Bringen Sie Ihre Terminbestätigung unbedingt mit zu Ihrem Termin. Ohne diese kann das Sicherheitspersonal Ihnen keinen Zutritt gewähren. Der Zugang ins Kreishaus ist nur durch den Haupteingang möglich. Hinweise, welche Eingänge in den Außenstellen zur Verfügung stehen, finden Sie in Ihrer Terminbestätigung.

Ganz wichtig: Wenn Sie das Kreishaus und die Außenstellen besuchen, müssen Sie mindestens eine medizinische Maske tragen. Selbstgeschneiderte Masken, Schals oder Multifunktionstücher reichen nicht aus! Ohne ausreichenden Schutz darf das Sicherheitspersonal Sie nicht hereinlassen.

Bitte nehmen Sie Ihren Termin – wenn möglich – ohne Begleitung wahr und berücksichtigen Sie unbedingt die Abstandsregeln, um sich und andere zu schützen.

über Tafel Rheinbach-Meckenheim: FFP2-Masken für Bedürftige

Am Mittwoch, 24. Februar werden FFP2-Masken für Bedürftige in den Räumen der Tafel Rheinbach-Meckenheim kostenlos verteilt (an der Neustraße/Ecke Schitzerstraße in Meckenheim). Die Masken werden von der NRW-Landesregierung zur Verfügung gestellt.

Bezieher von Grundsicherungsleistungen sind berechtigt; es muss der letzte Leistungsbescheid für Sozialhilfe vorgelegt werden.

Bedürftige, Obdachlose und Bewohner von Eingliederungs- und Pflegeeinrichtungen erhalten die Masken dierekt von Mitarbeitern der Stadt.

Der Generalanzeiger berichtete.

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