BaFin erleichtert Kontoeröffnung für Flüchtlinge aus dem ukrainischen Kriegsgebiet

Auf Basis der Aufsichtsmitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 7. April 2022 können Banken auch für die Flüchtlinge aus dem ukrainischen Kriegsgebiet ein Basiskonto eröffnen, die weder einen ukrainischen Reisepass noch eine mit Sicherheitsmerkmalen versehene ukrainische ID-Card besitzen und auch (noch) nicht über ein Ausweisersatzpapier verfügen, wie beispielsweise einen Ankunftsnachweis.

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